Gewinnspiele

GEWINNSPIELE

Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel vom Superbloom Festival, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Teilnahmezeitraum
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich auf den Teilnahmezeitraum vom 23.12.2023 bis zum 31.12.2023, 23:59 Uhr.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Teilnahmeerklärungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels oder bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.

Gewinn
Folgende Preise werden an die Teilnehmer*innen des Gewinnspiels verlost:

1×2 Premium Tickets inklusive Tokio Hotel Meet & Greet

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Die Gewinner*innen der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht über den Gewinn informiert. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner*innen oder an den gesetzlichen Vertreter des/der minderjährigen Gewinner*in. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des/der Gewinner*in. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die Gewinner*in selbst verantwortlich. Meldet sich der/die Gewinner*in nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. 

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/der Teilnehmer*in versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*in ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der/die Teilnehmer*in und Gewinner*in mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des/der Gewinner*in auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der/die Teilnehmer*in kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter via info@superbloom.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des/der Teilnehmer*in umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht und Betreiber
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten info@superbloom.de. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

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